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Anmeldeverfahren für Lehrveranstaltungen

Anmeldeverfahren für Lehrveranstaltungen der Englischen Sprachwissenschaft

Seit Sommersemester 2013 hat die Englische Sprachwissenschaft ein spezielles Anmeldesystem für alle ihre Lehrveranstaltungen eingeführt. Gründe dafür waren die hohe Nachfrage nach Lehrveranstaltungen, die von Studierenden wie Lehrenden häufig geäußerte Unzufriedenheit mit dem vorherigen Anmeldeverfahren sowie die unbefriedigende Situation in den meisten Lehrveranstaltungen in den ersten Semesterwochen mit vielen wechselnden Teilnehmenden.
 
Das Verfahren soll u.a. sicherstellen, dass Studierende diejenigen Module tatsächlich belegen können, die sie laut Studienverlaufsplan in einem bestimmten Semester belegen sollen. Weitere Ziele sind die gleichmäßige Verteilung von Studierenden auf die angebotenen Lehrveranstaltungen und eine daraus resultierende verlässliche und didaktisch sinnvolle Planung und Durchführung der Veranstaltungen nach der zu erwartenden Gruppengröße. Außerdem entfällt die zuvor übliche Pendelei vieler Studierender zwischen Lehrveranstaltungen in den ersten Vorlesungswochen, die eine geordnete Versorgung der Studierenden behindern würde.


Für die Studierenden ist Folgendes relevant:

1. Anmeldungen für Lehrveranstaltungen laufen über LSF. Es gibt einen Anmeldezeitraum, der ungefähr einen Monat umfasst und zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit endet. Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb dieses Anmeldezeitraums ist unerheblich. Anmeldungen außerhalb dieses Zeitraums sind nur bei speziell dafür ausgewiesenen Lehrveranstaltungen (z.B. Basismodul für Studierende im 1. Semester) möglich.

2. Bei der Platzvergabe wird grundsätzlich nach dem Studienverlaufsplan vorgegangen: Studierende, die sich in einem Semester befinden, in dem ein bestimmtes Modul an der Reihe ist, sowie Studierende in entsprechend höheren Semestern haben Vorrang bei der Platzvergabe.

3. Bei parallel angebotenen Modulen (z.B. bei drei verschiedenen Intermediate-Modul-Seminaren) werden die Studierenden gleichmäßig auf die angebotenen Seminare verteilt.

4. Übersteigt die Nachfrage die Anzahl der Plätze, so wird eine Warteliste gebildet. Die Reihenfolge der Warteliste wird wie folgt ermittelt: Als erstes kommen die Studierenden zum Zuge, die sich in dem Semester befinden, in dem sie das Seminar laut Studienverlaufsplan besuchen sollen und die zunächst aufgrund der hohen Nachfrage keinen Platz erhalten konnten. Danach kommen diejenigen zum Zuge, die laut Studienplan noch ein oder zwei Semester Zeit hätten, das Seminar zu besuchen. Innerhalb einer Gruppe mit gleichen Voraussetzungen wird nach dem Zufallsprinzip entschieden.

5. Die endgültige Platzvergabe geschieht in der ersten Sitzung. Erscheinen zugelassene Studierende nicht, so rückt die entsprechende Anzahl an Personen von der Warteliste nach. Die Annahme des Platzes in der ersten Seminarsitzung ist verbindlich. Wird z.B. der Seminarplatz später doch nicht wahrgenommen, kann er nach der ersten Sitzung nicht mehr durch Nachrückende besetzt werden. Es ist daher ein Gebot der Fairness gegenüber anderen Studierenden, in der ersten Sitzung vergebene Seminarplätze auch wahrzunehmen.

Verantwortlichkeit: